AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge und sonstige geschäftlichen Beziehungen, die wir, die Firma Wentronic GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) mit unseren Kunden und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend Käufer genannt) zwecks Lieferung von Waren, Erbringung von Leistungen und Durchführung sonstiger Vereinbarungen eingehen.

1.1 Der Verkäufer beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht an Verbraucher, sondern nur an solche Personen liefert, die beim Verkäufer eine Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgegeben haben. Jeder Käufer versichert, dass er beim Verkäufer nur Bestellungen abgibt, die ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschehen und er, also der Käufer, daher als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an den Verkäufer herantritt.

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer diesen im Einzelfall nicht noch einmal gesondert widerspricht. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Die AGB des Verkäufers werden auch in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss geltenden Fassung Bestandteil künftiger Geschäfte, sofern spätestens in der Auftragsbestätigung auf eine solche Geltung Bezug genommen worden ist.

2.1 Der Vertragsschluss kommt zu Stande, wenn der Verkäufer dem Käufer auf dessen Bestellung hin eine entsprechende Auftragsbestätigung zusendet.

2.2 Sämtliche Angebotspreise sind reine Nettopreise und verstehen sich ab Lager Braunschweig zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten kann der Verkäufer zusätzlich berechnen. Es gelten Mindestbestellwerte. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen unter der Mindestbestellwerte nicht anzunehmen. Der Verkäufer behält sich vor einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Angebote des Verkäufers unverbindlich sowie freibleibend und der Verkäufer behält sich angemessene Preisänderungen vor.

2.4 Die Beschreibungen und technischen Daten entsprechen den Angaben der Hersteller. Änderungen behält sich der Verkäufer vor.

2.5 Für die Nutzung von Markenlogos und Produktabbildungen sowie Werbetexten finden die Regelungen für die Nutzung Markenlogos und Produktabbildungen sowie Werbetexten in der aktuell gültigen Fassung Anwendung.

3.1 Der Käufer ist zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Die Annahmepflicht ist eine Hauptpflicht. Verweigert der Käufer die Annahme unberechtigt, stehen dem Verkäufer insbesondere alle Rechte aus §§ 280 ff. BGB zu.

3.2 Angegebene Lieferfristen und Termine stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher als nur annähernd vereinbart (ca.-Fristen).

3.3 Teillieferungen sind zulässig. Ware, die kurzfristig vergriffen ist, wird automatisch als Rückstand vermerkt und nachgeliefert, sofern dem vom Käufer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Beträgt der Gesamtwert der Rückstände 50,00 EUR oder mehr, erfolgt die Nachlieferung ohne Berechnung von Versand- und Verpackungskosten. Unter 50,00 EUR auslieferbarem Rückstandswert werden Versand- und Verpackungskosten berechnet. Bei Nachlieferung ins Ausland erfolgt die Berechnung der Versand- und Verpackungskosten in jedem Fall.

3.4 Unvorhergesehene und vom Verkäufer nicht verschuldete Lieferhindernisse wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer des Hindernisses hinauszuschieben oder teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Verkäufer den Käufer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4.1 Der Versand der Ware erfolgt über einen vom Verkäufer auszuwählenden Frachtführer oder Spediteur. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Versendung selbst ausführt. Es handelt sich daher bei jeder Bestellung des Käufers um einen vom Käufer verlangten Versendungskauf.

4.2 Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Ware gegen Transportrisiken versichern.

4.3 Bei Versand in das Ausland obliegt dem Verkäufer ergänzend zu diesen AGB nur die Pflicht zur Bereitstellung der Ware oder Leistung “EXW (EX Works)” entsprechend den Incoterms in der geltenden Fassung, soweit nicht eine andere Art von Bereitstellungspflicht vereinbart ist.

4.4 Unsere Frachtkosten bestehen aus den Verpackungskosten und Versandkosten. Sofern nichts anderes vereinbart, werden diese dem Käufer stets gesondert in Rechnung gestellt. Sofern Frachtkosten in Angeboten und oder Auftragsbestätigungen ausgewiesen werden, erfolgt der Ausweis stets vorbehaltlich der tatsächlichen Frachtkosten. Wir behalten uns vor, die tatsächlichen Frachtkosten entsprechend in Rechnung zu stellen.

5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug an den Verkäufer unbar zu zahlen. Gerät der Käufer in Verzug, so können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie 5,00 EUR je schriftlicher Mahnung berechnet werden. Der Verkäufer behält sich den Nachweis eines weitergehenden Schadens vor.

5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Eine Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.

5.3 Im Falle von SEPA-Lastschrift-Mandaten ist es dem Verkäufer gestattet, dem Käufer die Ankündigung (Pre-Notification), wann er welchen Betrag von dem Bankkonto des Käufers abbuchen wird, innerhalb der Mindestfrist, also spätestens einen Geschäftstag (24 Stunden) vor der Abbuchung, zuzusenden.

5.4 Rechnungen des Verkäufers über Dienstleistungen und Sonderbestellungen sind sofort ohne Abzug nach Erhalt fällig.

5.5 Erstlieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse.

5.6 Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit irgendeiner Art von Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle etwaig darüber hinaus bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.

5.7 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug und liefert der Verkäufer gleichwohl weitere Ware an ihn aus, so erfolgen dann getätigte Zahlungen des Käufers ausschließlich auf die zuletzt gelieferte Ware allein aus dem Grunde, dass der Verkäufer andernfalls die weitere Ware unter keinen Umständen mehr an den Käufer ausgeliefert hätte.

5.8 Im Fall der unberechtigten Annahmeverweigerung hat der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns gegen den Käufer. Der Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns beträgt mindestens 10% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei es dem Käufer offen steht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Verkäufer behält sich seinerseits den Nachweis eines höheren Schadens vor.

5.9 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.1 Der Verkäufer liefert Ware an den Käufer stets nur unter Eigentumsvorbehalt.

6.1.1 Dieser Eigentumsvorbehalt ist zum einen derart ausgestaltet, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Alleineigentum des Verkäufers verbleibt (einfacher Eigentumsvorbehalt).

6.1.2 Daneben ist der Käufer aber zum anderen trotz seines fehlenden Eigentums ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig), solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen des Käufers (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zudem widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

6.1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt durch Vereinbarung mit dem Käufer auch in eine alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen erfassende Sicherheit umzuwandeln (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

6.2 Verarbeitung oder Montage erfolgen stets zu Gunsten des Verkäufers, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer unter Einhaltung der Vorgaben gem. §§ 323 oder 324 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Ebenso ist der Verkäufer in diesen Fällen berechtigt, offene Forderungen des Käufers gegen dessen Abnehmer selbst einzuziehen. Auf erstes Anfordern des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich seine Abnehmer zu benennen, ihm eine etwaige Abtretung mitzuteilen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dafür notwendige Unterlagen sind ebenso auf erstes Anfordern und unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, den Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.

6.4 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm erteilten Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben, als der am Markt realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

7.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen den Käufer zustehen, an Dritte abzutreten.

7.2 Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer sind außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

8.1 Beanstandungen des Käufers bezüglich der gelieferten Ware sind dem Verkäufer innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang in Textform zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben.

8.2 Liefert der Verkäufer Ware auf Verlangen des Käufers außerhalb von Deutschland aus, ist der Käufer verpflichtet, die für das fragliche Zielland für diese Ware etwaig notwendigen recyclingrechtlichen Registrierungen und Meldungen selbständig vorzunehmen.

8.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind etwaige Schäden des Käufers, die:

8.3.1 auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, welche auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist,

8.3.2 als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

8.3.3 sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben oder

8.3.4 durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind.
Der Verkäufer haftet bei Schäden im Sinne der Punkte 8.3.1 und 8.3.2 in voller Höhe, bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.3 in gesetzlicher Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.4 haftet der Verkäufer im vorhersehbaren vertragstypischen Rahmen; dabei haftet er in Höhe von höchstens 2.500,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von höchstens 1.250,00 EUR. Sofern und soweit bei etwaigen Schäden im Sinne des Punktes 8.3.4 eine Schadensversicherung eingreift und die Versicherung nach erfolgter Prüfung die Regulierung höheren als in Punkt 8.3.4 genannten Beträgen zusagt, haftet der Verkäufer bis zur Betragshöhe, die seitens der Versicherung im konkreten Schadensfall tatsächlich reguliert wird. Sofern der Verkäufer für vorhersehbare vertragstypische Schäden haftet, ist seine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

Da der Verkäufer Batterien und Akkus (bzw. solche Geräte, die Batterien und Akkus enthalten) verkauft, ist er gemäß Batteriegesetz (BattG) zufolgenden Hinweisen gegenüber dem Käufer verpflichtet:

a) Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer zurückgesandt oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im örtlichen Einzelhandel oder kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben werden.

b) Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.

c) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unterhalb dieses Symbol zu findende nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung:
Pb: Batterie/Akku enthält Blei
Cd: Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg: Batterie/Akku enthält Quecksilber

10.1 Für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung von Verträgen und/oder dieser AGB gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch nicht im Einzelfall verzichtet werden kann.

10.2 Erfüllungsort ist sowohl im Hinblick auf die Pflichten des Verkäufers als auch des Käufers stets der Sitz des Verkäufers (Braunschweig).

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer ist in den Fällen, dass der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des Verkäufers (Braunschweig).

10.4 Es gilt für alle Verträge und diese AGB stets und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.5 Sollte eine der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht nur im Zweifel nicht berührt, sondern die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt stets erhalten. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

Die von Wentronic verwendeten Marken(logos) und Namen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen sowie Fotografien und sonstige Abbildungen von Waren samt deren Verpackungen (Produktabbildungen) einschließlich der dazugehörigen Produktbeschreibungstexte stellen bei Eigenmarkenprodukten das geistige Eigentum von Wentronic bzw. bei Fremdmarkenprodukten das geistige Eigentum der Fremdmarkeninhaber dar und sind durch Marken (Verkehrsgeltungs-, Eintragungs- und Notorietätsmarken) und Urheber- und Designrechte sowie andere Rechte geschützt.

Gewerbliche Kunden von Wentronic dürfen diese Marken(logos) und Namen sowie Fotografien und sonstige Abbildungen von Waren samt deren Verpackungen, die sie bei Wentronic gekauft haben, einschließlich die dazugehörigen Produktbeschreibungstexte nur zum Zwecke des ordnungsgemäßen Vertriebs dieser Wentronic-Original-Ware nutzen. Insoweit räumt Wentronic seinen gewerblichen Kunden mit dem jeweiligen Kauf entsprechende, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und temporär auf die Zeit des laufenden ordnungsgemäßen Vertriebs beschränkte Nutzungsrechte ein. Gleiches gilt analog gilt für sonstige gewerbliche Händler, die die Wentronic-Original-Ware nicht direkt bei Wentronic, sondern bei einem anderen Verkäufer ordnungsgemäß erworben haben.

Das jeweilige Nutzungsrecht erlischt unmittelbar sobald der gewerbliche Kunde oder ein sonstiger gewerblicher Händler die fragliche Ware nicht (mehr) ausschließlich unmittelbar oder mittelbar bei Wentronic bezieht.

Ebenso erlischt das jeweilige Nutzungsrecht für jeden etwaigen Berechtigten dann jedenfalls sofort unmittelbar, wenn dieser Marken(logos), Namen, Fotografien oder sonstige Abbildungen von Wentronic-Original-Ware samt deren Verpackungen nutzt und dabei ganz oder teilweise Plagiate/Fremdware anbietet und/oder ausliefert.

Sämtliche etwaig durch den Kunden angedachten Änderungen/Ergänzungen der Marken(logos), Namen, Fotografien und sonstigen Abbildungen samt deren Verpackungen einschließlich der dazugehörigen Produktbeschreibungstexte dürfen nur dann erfolgen, wenn Wentronic dem vorab schriftlich zugestimmt hat. Gleiches gilt für etwaig durch den Kunden angedachte Fotomontagen oder Farbabwandlungen.

Unzulässig ist ferner, überalterte Produktabbildungen für neue Werbematerialien zu nutzen.

Das Alleinstellungsmerkmal der Ware von Wentronic muss stets sichergestellt bleiben. Daher ist es ebenso unzulässig, das Produkt mit anderen Produkten Dritter zusammen auf derselben Fotografie zu präsentieren.

Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte ist ebenso verboten.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen des Regelwerkes nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so bleibt dadurch die Wirksamkeit des Regelwerkes im Übrigen stets erhalten. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bedingung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Regelwerkes gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

Wentronic GmbH
Pillmannstraße 12
38112 Braunschweig

Stand: Januar 2020

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