Produkt Support

Rücksendeabwicklung

Unsere Produkte unterstehen regelmäßigen und sorgfältigen Qualitätskontrollen. Sollte dennoch einmal ein Artikel nicht Ihren Erwartungen entsprechen, nehmen wir die Ware selbstverständlich unbürokratisch zurück.

Um eine schnelle und unkomplizierte Rückabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Bei Garantiefällen oder Fehllieferungen übernehmen wir innerhalb Deutschlands die Rückholung der Ware.

Bei Fragen zum Thema Rücksendungen senden Sie uns bitte eine Mail an service@wentronic.com. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Zum Rücksendeformular

Garantie und Gewährleistung

Die Garantie wird vom Hersteller gegeben und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Länge der Garantiezeit ist daher unterschiedlich. Der Garantiefall muss innerhalb dieses Zeitraums auftreten.

Die Gewährleistung ist dem Händler vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt für den Kauf von Neuwaren beim Verbrauchsgüterkauf immer 24 Monate.

Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, insofern der aktuell gemeldete Mangel bereits ab Gefahrenübergabe (Lieferung des Kaufgegenstandes) schon vorhanden war. Hier ist der Käufer in der Beweispflicht. Tritt der Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auf, wird zugunsten des Käufers (sofern dieser Verbraucher ist) gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.

Produktsicherheit

Betrifft:
Goobay® 7-fach SuperSpeed USB-Hub inkl. Netzteil, Artikelnummer: 67836
Goobay® 9-fach SuperSpeed USB-Hub inkl. Netzteil, Artikelnummer: 67834

Aus Sicherheitsgründen werden die Goobay® USB-Hubs mit den Artikelnummern 67836 und 67834 sofort zurückgerufen. Im Rahmen einer messtechnischen Prüfung wurde bei den im Lieferumfang enthaltenen Netzteilen der oben genannten Produkte festgestellt, dass diese nicht der Niederspannungsrichtlinie der CE-Norm entsprechen. Für Anwender besteht unter ungünstigen Umständen die Gefahr eines Stromschlags. Die Produkte dürfen nicht weiterverwendet werden!

Obwohl uns bis heute kein Schadensfall bekannt ist, bitten wir unsere Kunden die betroffenen Produkte umgehend zurückzusenden. Bitte prüfen Sie Ihren Lagerbestand auf den Goobay® 7-fach SuperSpeed USB-Hub mit der Artikelnummer 67836 und den Goobay® 9-fach SuperSpeed USB-Hub mit der Artikelnummer 67834 und stellen Sie den Verkauf der Produkte unverzüglich ein.

Für die Rückgabe wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der E-Mail-Adresse wentronic-rueckruf@wentronic.com.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

WorldConnect AG hat festgestellt, dass die Länderadapter „SKROSS® Europe to UK“ und „SKROSS® Combo World to UK“ aus gewissen, klar abgrenzbaren Produktionsserien und in äussert seltenen Fällen (0.002% aller verkauften „Europe to UK“ Adapter wurden uns beanstandet) einen Produktionsmangel aufweisen können. Konkret kann sich ein Kontaktstift beim Herausziehen lösen und in der Steckdose steckenbleiben. Dies kann ein Sicherheitsrisiko in Form eines möglichen Stromschlages darstellen, falls der Kontaktstift mit blossen Fingern oder ungeeigneten Werkzeugen aus der Steckdose herausgezogen wird. Uns sind keine Fälle von Verletzungen bekannt. Von die-sem Fehler sind ausschliesslich Adapter „SKROSS® Europe to UK“ mit WorldConnect AG Artikel-nummer 1.500207 oder 1.500207-1, sowie „SKROSS® Combo World to UK“ mit WorldConnect AG Artikelnummer 1.500208 aus den Produktionswochen 34 bis 49 des Jahres 2013 mit Produktions-code „1334“ bis und mit „1349“ betroffen. Die Sicherheit der Kunden hat für WorldConnect AG höchste Priorität. Wir haben deshalb aus eige-ner Initiative entschieden, jeden aus diesen Serien stammenden Adapter kostenlos gegen einen neuen Adapter auszutauschen. 

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Aus Sicherheitsgründen rufen wir nachfolgend aufgeführte vom Markt zurück:

Artikel 30427 LED Raumlicht G9 Ambient 360° 150LM
Artikel 30428 LED Raumlicht G9 Classic 360° 160LM
Artikel 30429 LED Raumlicht G9 Daylight 360° 155LM

 

Betroffen sind ausschließlich die LED Leuchtmittel wie oben abgebildet und beschrieben, im Vertriebszeitraum  29.04.11 bis 15.03.12.

Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, sind folgende Maßnahmen unbedingt erforderlich:

 

  1. Stellen Sie den Vertrieb der genannten Produkte ein
  2. Senden Sie die Lagerware zur Gutschrift zurück an Wentronic mit dem Vermerk: Aktion Rückruf „LED Raumlicht G9 Serie I; 30427, 30428, 30429“

 

Nach Ihrer Rücksendung erhalten sie eine Gutschrift über Ihre Artikel, bitte erteilen Sie uns eine neue Bestellung über Ihren Bedarf an auszutauschen-den Artikeln. Als Ersatz können wir Ihnen nachfolgende LED G9 Leucht-mittel anbieten:

30462 LED Raumlicht G9 Ambient II 360° 210LM
30461 LED Raumlicht G9 Daylight II 360° 220LM

EU-Konformitätserklärung

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder falls außerhalb der EU ansässig, sein Bevollmächtigter oder der Importeur/Quasi-Hersteller mit Sitz in der EU, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen allen relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit diesen konform ist. Die EU-Konformitätserklärung ist bei Anwendung von CE-Richtlinien die Basis für die CE-Kennzeichnung.

Bei Wentronic finden Sie die EU-Konformitätserklärung jedes Artikels, indem Sie die jeweilige Artikelnummer oder den Namen des Produktes in die Suche eingeben. Das Dokument befindet sich unter der Artikelbeschreibung im Bereich Downloads.

Code of Conduct

Unser Leitsatz „Jedes Geschäft ist dann ein gutes, wenn beide Partner zufrieden sind“ spiegelt sich in allem, was wir tun, wider. Mit unserem Code of Conduct gehen wir noch einen Schritt weiter und haben eine Grundlage geschaffen, auf der unsere Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten aufbaut.

Wir garantieren, ausschließlich Produkte zu beziehen, die den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Durch interne Qualitätskontrollen stellen unsere Experten sicher, dass alle Produkte die strengen Qualitäts- und Fälschungskontrollen bestehen. Unsere Produkte entsprechen selbstverständlich den aktuellen rechtlichen Vorgaben zur Produktsicherheit.

Wir verpflichten uns, alle geltenden Gesetze, Regelungen und Vorschriften – sowohl in unseren geschäftlichen als auch persönlichen Aktivitäten – einzuhalten. Dazu zählen unter anderem auch Wirtschaftssanktionen, Ausfuhr- und Zollgesetze. Jeder Verstoß gegen diese Vorgaben kann schwerwiegende Konsequenzen für uns und das Unternehmen haben.

Wir erlauben den Einsatz von Sicherheitskräften nur dann, wenn das Unternehmen garantiert, dass deren Mitarbeiter angemessen ausgebildet und kontrolliert werden. Damit wird sichergestellt, dass nicht gegen Verletzungen der Menschenrechte verstoßen wird. Andernfalls ist der Einsatz von Sicherheitskräften, sei es privat oder öffentlich, verboten.

Wentronic stellt sicher, dass die Menschenrechte und Kernarbeitsnormen eingehalten werden und wir uns dabei an geltendes Recht der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) halten. Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Ausbeutung werden unter keinen Umständen toleriert. Frauenrechte, ethische Rekrutierung und gesetzliche Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche werden beachtet. Es gelten Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitgesetze und alle Mitarbeiter werden leistungsgerecht entlohnt und erhalten Sozialleistungen. Diskriminierung und Belästigung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung werden von uns abgelehnt.

Wir respektieren die Würde aller Menschen und tolerieren keine Diskriminierung. Außerdem dulden wir keine negativen Auswirkungen auf die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern. Wir respektieren das Verbot rechtswidriger Zwangsräumungen sowie das Verbot des rechtswidrigen Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Erschließung oder sonstigen Nutzung. Insbesondere respektieren und unterstützen wir das Recht auf eine freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent).

Wir schützen personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter gemäß nationaler, europäischer und internationaler Datenschutzgesetze und beachten dabei die Interessen und Datenschutzrisiken. Unser Sicherheitsstandard verhindert unbefugten Zugriff und wir verpflichten auch unsere Geschäftspartner zur sorgfältigen Behandlung dieser Daten. Wir teilen Informationen über Wentronic und der Geschäftsaktivitäten gesetzeskonform und führen unsere Geschäftsaufzeichnungen, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, gemäß GOBD-Regeln (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Es werden alle gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Wettbewerbs eingehalten und Absprachen mit Mitbewerbern sind verboten, insbesondere Konditions- und Preisabsprachen sowie regionale Aufteilung von Märkten. Unzulässige Vorteile dürfen weder gewährt noch angenommen werden. Bei Geschenken und Zuwendungen muss Zurückhaltung gewahrt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Private und geschäftliche Interessen werden strikt getrennt und die Nutzung von Geschäftspartnern für private Zwecke ist zu vermeiden.

Wentronic fordert von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung aller Urheberrechts- und geistigen Eigentumsgesetze, um keine Verletzung des geistigen Eigentums von Wentronic oder Dritten zu riskieren.

Wir verpflichten uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Geschäftstätigkeit und berücksichtigen dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima. Dazu setzen wir uns für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein und fördern Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Wir streben eine Dekarbonisierung an und tragen durch bewussten Umgang mit Ressourcen zum Schutz der Wasser- und Luftqualität bei. Wir verpflichten uns außerdem zu einem verantwortungsbewussten Chemikalienmanagement, welches die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt minimiert. Wir setzen uns für nachhaltiges Ressourcenmanagement ein und streben die Reduzierung von Abfall an. Wir fördern die Wiederverwendung und Recycling von Materialien, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Wir respektieren Tierschutzstandards und setzen uns für den Erhalt der Artenvielfalt ein. Wir achten auf eine nachhaltige Landnutzung und vermeiden Entwaldung. Wir engagieren uns für die Erhaltung der Bodenqualität und reduzieren Lärmemissionen, um unsere Umwelt zu schützen.

Wir unterstützen Whistleblower (Hinweisgeber) und schützen sie vor Vergeltungsmaßnahmen. Wentronic hat ein Meldeverfahren eingerichtet – für Geschäftspartner, Lieferanten und Dritte. Beschwerden über Fehlverhalten oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex können per E-Mail an compliance@wentronic.com eingereicht werden. Wentronic wird keine Vergeltungsmaßnahmen ergreifen oder zulassen, wenn die Meldung in gutem Glauben erfolgt. Falls jedoch der Verdacht auf Vergeltungsmaßnahmen besteht, können diese ebenfalls an compliance@wentronic.com gemeldet werden.

Wentronic respektiert die Grundsätze der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in Bezug auf schwerwiegende Missbräuche im Zusammenhang mit der Gewinnung von Mineralien und Bergbauaktivitäten. Wir importieren keine Rohstoffe, Erze, Zwischenprodukte oder Derivate von Mineralien direkt. Um sicherzustellen, dass diese Praxis auch in unserer gesamten Lieferkette anerkannt wird, verlangen wir von unseren Lieferanten und deren Zulieferern, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die von der OECD festgelegten internationalen Normen für die Rohstoffbeschaffung zu erfüllen.

Unser Code of Conduct, der von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten gleichermaßen respektiert wird, ist unerlässlich, um ethische Standards und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex sollte entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden, um eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern.

Bauprodukte-Richtlinie (CPR/CPD)

Die Bauprodukte-Richtlinie (CPR/CPD) 305/2011/EU
Die EU-Richtlinie schreibt für Produkte, die dauerhaft in Gebäuden eingebaut werden können, und die Auswirkungen auf die Sicherheit oder andere wesentliche Eigenschaften oder Merkmale eines Gebäudes haben können, Sicherheits- und Gesundheitsziele vor, die vor allem die Schadstofffreiheit und das Brandverhalten beinhalten.

In unserem Sortiment sind derzeit ausschließlich nicht konfektionierte Verlegekabel betroffen, die seit 01. Juli 2017 verbindlich entsprechend der harmonisierten EU-Norm EN 50575 zu prüfen sind.
Diese gilt kurzgefasst für
– Starkstromkabel und -leitungen,
– Steuer- und Kommunikationskabel,
– Glasfaserkabel,
– Koaxialkabel

sofern sie zur Verlegung im Bauwesen vorgesehen sind.

Hierunter sind ausschließlich „nackte“ Kabel und Leitungen, wie sie als sogenannte Meterware gehandelt werden, zu verstehen, nicht aber solche mit weiteren Bauteilen wie z.B. Steckverbindern. Derartige Produkte können auf freiwilliger Basis auch gemäß EN 50575 geprüft werden.

Dies bedarf allerdings der Einzelfallentscheidung und kann nicht standardmäßig vorausgesetzt werden.
Für Ware, die NACH dem 01. Juli 2017 erstmalig in Verkehr gebracht oder hergestellt wurde oder wird, zählt aktuell der technische Stand EN 50575: 2014+A1: 2016 in der geänderten Fassung.

Ware, die den Geltungsbereich der Bauprodukte-Richtlinie berührt oder die theoretisch in Gebäuden verbaut werden könnte, aber NICHT für den dauerhaften Einbau in Gebäude zugelassen ist, weisen wir eindeutig in der Produktbeschreibung aus.
Bsp.: „Dieses Produkt ist nicht für den dauerhaften Einbau in Gebäuden zugelassen.“

Produkte, die nach Bauprodukte-Richtlinie geprüft wurden, sind mit einer erweiterten CE-Kennzeichnung versehen und erhalten zusätzlich zur EU-Konformitätserklärung (DoC) eine Leistungserklärung (DoP).

Praxisleitfaden zur Kennzeichnung von Leuchtmitteln

Zum 01. September 2013 tritt die neue EU Verordnung Nr. 874/2012/EU zur Kennzeichnung von Leuchtmitteln in Kraft. Die Verordnung enthält neue Pflichten für Verpackungsangaben, die dem Verbraucher Informationen über die Energieeffizienzklasse eines Produkts oder zum gewichteten Energieverbrauch in kWh pro 1000 Stunden geben sollen.

Die Pflicht zur Kennzeichnung wird durch die Aufbringung eines neuen Energielabels auf die Produktverpackung geregelt. Dieses neue Energielabel und die damit verbundenen, tiefergreifenden Angaben zum Energieverbrauch erhalten Sie bei Wentronic in Form einer CSV-Datei, in der alle relevanten technischen Daten des entsprechenden Artikels weiter gegeben werden.
Von der Verordnung betroffen sind folgende Produkte:

  • Lampe/Netzspannungungebündeltes Licht
    Lampe/Netzspannunggebündeltes Licht
    Lampe/Niederspannunggebündeltes Licht
    Lampe/Niederspannungungebündeltes Licht

Nach unserer Kenntnis sind von der erweiterten Kennzeichnungspflicht nur Produkte betroffen, die nach dem 01.09.2013 importiert und zolltechnisch abgewickelt werden. Diese Produkte müssen erweiterten Tests entsprechend der Verordnung Nr.:1194/2012/EU unterzogen werden und erhalten dann ein erweitertes Energielabel.

Waren, die vor dem 01.09.2013 von unserem Haus in Verkehr gebracht worden sind, können und müssen nach unserem derzeitigem Kenntnisstand diese Angaben nicht aufweisen. Dies betrifft ebenso die geforderten Angaben in Katalog- und Online-Medien.

Zur besseren Übersicht der betroffenen Artikel hat Wentronic klare Abgrenzungen geschaffen: Die alte Artikelnummer wird keine weitere Verwendung finden. Der Nachfolgeartikel wird mit einer neuen Artikelnummer weiter geführt. Dies sind nur Produkte, die von der neuen EU-Verordnung betroffen und mit einem entsprechenden Energielabel ausgezeichnet sind.

Hinweis: Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Interpretation der uns vorliegenden Richtlinien und Verordnungen der EU. Er ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung!

EU-Chemikalienverordnung REACH

Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) reguliert u. a. die Verwendung sog. SVHCs (Substances of Very High Concern) und PAKs (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), die häufig in der Gummiproduktion eingesetzt werden.

Wentronic kennt die diesbezüglichen Anforderungen aus Industrie/Handel und hat bereits diverse Projekte unter ausdrücklicher Vermeidung dieser Stoffe abgewickelt. Als Handelsunternehmen streben wir in Zusammenarbeit mit unseren Produzenten ständig danach, alle unsere Produkte unter Verbesserung der Produkteigenschaften frei von bedenklichen Stoffen zu halten. Wentronic ist gemäß Artikel 3 der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 weder Hersteller noch Importeur dieser Stoffe und bringt solche auch nicht in den Verkehr. Unser Unternehmen importiert Fertigprodukte (Erzeugnisse) in die EU, die im Einzelfall registrierungspflichtige Inhaltsstoffe in einem Massenanteil von über 0,1% enthalten können. Dabei kann es sich um folgende Substanzen handeln:

NameEG numberCAS number
Dibutylphthalat201-557-484-74-2
Benzylbutylphthalat201-622-785-68-7
Bis(2-ethylhexyl)phthalat204-211-0117-81-7
Diisobutylphthalat201-553-284-69-5

Unter normalen Bedingungen und bestimmungsgemäßer Verwendung werden diese Stoffe nicht in einer als gesundheitlich bedenklich einzuschätzenden Konzentration freigesetzt.

Entsorgung von Elektrogeräten (WEEE)

Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) wurde zur Reduktion von Elektronikschrott erschaffen. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen ihre Produkte mit einem speziellen Symbol kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Elektronikschrott ist nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen, sondern getrennt über die lokalen Abfallentsorger an entsprechenden Sammel- und Rückgabesystemen abzugeben. Wentronic stellt sich der Verantwortung und sorgt jeden Tag für eine umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten und elektronischem Schrott. Wir sind unter der Nummer 82898622 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) angemeldet.

WEEE 2012/19/EU

Die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wurde aus Gründen der Klarheit in wesentlichen Punkten geändert. Mit Wirkung zum 13.08.2012 ist die neue Richtlinie 2012/19/EU in Kraft getreten. An der Registrierung und der hiermit verbundenen Registrierungsnummer der Wentronic GmbH ändert sich nichts. Alle bestehenden Kennzeichnungspflichten bleiben unverändert erhalten, Produkte die unter die WEEE Richtlinie fallen sind dauerhaft mit dem Symbol einer Abfalltonne mit einem darunter befindlichen Balken zu kennzeichnen sowie mit einer eindeutigen Herstelleridentifikation. Dies geschieht bei der Wentronic GmbH über die registrierten Handelsmarken „Clicktronic“, „Cabstone“, „Tecxus“, „Goobay“ oder „Fixpoint“. Ausländische Handelspartner müssen die jeweiligen Übergangsfristen und Kennzeichnungspflichten in ihrem Heimatland selbst überprüfen. Die Umsetzung der WEEE ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. Sie ist Ländersache und jeder Mitgliedsstaat regelt die Entsorgung mit eigenen Ausführungsverordnungen.

Ab sofort gibt es eine allgemeine Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte im Einzelhandel. Diese Rücknahmepflicht soll nur für Kleingeräte gelten, die nicht größer als 25 cm sind. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte und Handwerksgeschäfte sollen nicht von dieser Regelung betroffen werden.

  • Die Registrierung wird europaweit vereinheitlicht
  • Es gibt nur ein Formular, das allerdings in allen Ländern eingereicht werden muss, in denen das Produkt in den Verkehr gebracht wird

Unternehmen können Bevollmächtigte für ihre jeweils nationale Registrierung bestellen, sowohl für den Fernabsatz ihrer Geräte, als auch für den normalen Export. Mit dieser Regelung wird künftig auch der Internethandel erfasst.

Energiesparlampe kaputt?

Was Sie jetzt tun können! Schützen Sie die Umwelt mit Goobay-Lampen

Als Hersteller von Kompakt-Leuchtstofflampen und LED-Energiesparlampen sorgen wir nicht nur für geringstmöglichen Energieverbrauch und längere Lebensdauer. Wir achten gleichzeitig auf Ihre Sicherheit und fühlen uns ebenso dem Umweltschutz verpflichtet. Bei der Herstellung unserer Produkte legen wir Wert darauf, dass alle Teile recycelt werden können. Unterstützen Sie uns und tragen Sie zur Abfallreduzierung bei, indem Sie nicht mehr funktionstüchtige Lampen umweltgerecht entsorgen.

Wir verwenden für die Herstellung der Lampen nur geringe Mengen von Amalgam (gebundenes Quecksilber) und verzichten komplett auf Flüssigquecksilber. Schadstoffe können sich im Fall eines Glasbruchs nicht verflüchtigen – dadurch gibt es keine gefährlichen Gesundheitsrisiken oder Schadstoffbelastungen für Mensch und Umwelt.

Handlungsanweisungen:
1. Trennen Sie das Produkt allpolig vom Stromnetz, indem Sie den Netzstecker ziehen, das Produkt ausschalten oder die Sicherung abstellen.
2. Lüften Sie das Zimmer für etwa 15 Minuten, indem Sie das Fenster öffnen und die Zimmertür von außen schließen. Amalgamdämpfe werden so beseitigt. Amalgam ist eine stabile Quecksilber-Verbindung – es steht nur während des Betriebs bei Temperaturen um 100°C als Quecksilberdampf zur Verfügung. Beim Abkühlen wird es wieder in fester Form gebunden.
3. Lassen Sie die Lampe in dieser Zeit abkühlen.
4. Entfernen Sie ggf. die übrigen Teile aus der Fassung.
5. Beseitigen Sie Glasscherben mit Handfeger und Kehrblech bzw. mit geeigneten Handschuhen. Für feine Teilchen nutzen Sie idealer Weise Einwegtücher oder Klebeband.
o Niemals einen Staubsauger benutzen, da durch das Gebläse feinste Partikel im Raum verteilt werden!
6. Reinigen Sie die Bruchstelle am Boden ggf. mit einem feuchten Tuch.
7. Verschließen Sie alle mit Quecksilber in Berührung gekommenen Teile sorgfältig in einem Behälter und beschriften Sie diesen mit folgendem Warnhinweis: „Achtung, kann Quecksilberreste von Kompaktleuchtstofflampen enthalten“
8. Geben Sie den Behälter bei Ihrer öffentlichen Sammelstelle ab.

Entsorgungshinweise

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Gesundheit und Umwelt nachhaltig schädigen können.

Sie sind als Verbraucher nach dem Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landes-recht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung und/oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
WEEE Richtlinie: 2012/19/EU WEEE Nr.: 82898622

Kompakt-Leuchtstofflampen dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Sie enthalten geringe Mengen an giftigem Quecksilber und müssen deshalb fachgerecht entsorgt werden.

LED-Energiesparlampen enthalten zwar keine Schadstoffe, müssen aber auf Grund ihrer wertvollen Rohstoffe auch dem Recycling zugeführt werden. Sie können in denselben Behältern wie Kompakt-Leuchtstofflampen gesammelt werden. Geben Sie Ihre nicht mehr funktionstüchtigen Lampen einfach an den Sammelstellen Ihres kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebes oder im Handel ab. Weitere Sammelpunkte in Ihrer Nähe finden Sie unter:www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html

Gefahrstoffe in Geräten und Bauteilen (RoHS)

Die EU-Richtlinie zur Vermeidung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen (Restriction of Hazardous Substances) sowie die „China RoHS“ (Management Methods for Controlling Pollution Caused by Electronic Information Products Regulation) geben enge Grenzwerte für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether vor. Jeder Hersteller und Importeur muss seine Produkte nach diesen Stoffen bewerten und darf seit 2008 ausschließlich nur noch RoHS-konforme Waren anbieten. Wentronic geht im Sinne der Umwelt keine Kompromisse ein und unterzieht alle bedenklichen Produkte des eigenen Sortiments einer Messung nach entsprechenden Stoffen. Dies schließt ausdrücklich auch Flammschutzmittel wie polybromierten Diphenylether (DecaBDE) ein. Alle bei Wentronic bewerteten Produkte wurden als RoHS-konform bewertet und halten die Grenzwerte schon seit 2006 freiwillig ein.

RICHTLINIE 2011/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten(RoHS II)

Seit Januar 2013 gilt die neue RoHS II-Richtlinie 2011/65/EU, die die bisherige 2002/95/EG ablöst. Hersteller und Importeure müssen die Konformität der Produkte, die von dieser Richtlinie erfasst werden nun mittels CE-Kennzeichen und Konformitätserklärung nachweisen. Es ist somit keine separate Herstellererklärung mehr erforderlich.

An den Stoffverboten hat sich gegenüber der alten RoHS-Richtlinie nichts verändert, sodass sämtliche Grenzwerte für Substanzen weiterhin Gültigkeit besitzen.

Für die Umsetzung gelten folgende Fristen:

Geräteklasse Umsetzungsfrist

  1. Haushaltsgroßgeräte 02.01.2013
  2. Haushaltskleingeräte 02.01.2013
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte 02.01.2013
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik 02.01.2013
  5. Beleuchtungskörper 02.01.2013
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge 02.01.2013
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 02.01.2013
  8. Medizinische Geräte 22.07.2014
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumente in d. Industrie 22.07.2014
  10. Automatische Ausgabegeräte 02.01.2013
  11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind. 22.07.2019

Neu ist die offene Kategorie 11, die künftig auch Kabel und bisher ausgenommene Produkte erfasst. Die Wentronic GmbH hält die geforderten Grenzwerte auch für Produkte, die unter Kategorien mit Übergangsfrist fallen, bereits jetzt ein. Die Produktkennzeichnung erfolgt rechtzeitig zu den genannten Umsetzungsfristen.

Rücknahme von Batterien gemäß Batteriegesetz (BattG)

Jeder Verbraucher ist nach §11 BattG seit Ende 2009 zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie können stattdessen an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestelle unentgeltlich abgegeben werden.
Über Wentronic bezogene Batterien und Akkus können nach Gebrauch selbstverständlich an uns zurückgeschickt oder abgegeben werden. Die Wentronic GmbH ist als Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes beim Umweltbundesamt mit allen Eigenmarken unter der Nummer 21000097 registriert. Die Altbatterie-Rücknahme wird bei Wentronic von der CCR Deutschland AG übernommen. Veranlassen Sie die Abholung von Altbatterien bitte über das entsprechende Formular:
>> Formular_Batterieentsorgung (PDF)

Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EuP)

Mit der europäischen Ökodesign-Richtlinie (Energy-using Products) wird eine verbesserte Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten verfolgt. Zielsetzung ist es, Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, dem Betrieb und der Entsorgung einzusparen. Sämtliche von Wentronic seit 2011 vertriebenen Produkte entsprechen den EuP-Regularien und sparen täglich Strom. Unsere Laptop-Netzteile, Leuchten, Werkzeuge o. ä. helfen täglich den Standby-Stromverbrauch im Haushalt zu senken.